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Kindesunterhalt: Die drei wichtigen Bausteine

Du fragst dich, wie sich der Unterhalt für dein Kind zusammensetzt? Das möchte ich Dir auf dieser Seite erläutern: Grundsätzlich besteht der Kindesunterhalt aus drei wesentlichen Bestandteilen. Diese Seite gibt dir einen ersten Überblick über die Bausteine, damit du besser planen kannst. Bitte beachte: Meine Infos sind eine Orientierungshilfe von mir für dich und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Grundbedarf

Standard-Unterhalt für den täglichen Bedarf wie Essen, Wohnen und Kleidung.

Mehrbedarf
  • Notwendig: Kita-Kosten, Nachhilfe.
  • Nicht-notwendig: Reitstunden, teure Hobbys, Privatschulen.
Sonderbedarf

Unvorhergesehene Spitzen: Kieferorthopädie (Eigenanteil), Klassenfahrten.

Der Grundbedarf

Der Grundbedarf ist der Teil des Kindesunterhalts, der die ganz normalen, laufenden Kosten deines Kindes abdeckt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Essen und Trinken

  • Miete und ein eigenes Zimmer

  • Kleidung und Schuhe

  • Schule, Hobbys und Freizeit

Der Grundbedarf ist gewöhnlich das, was man mit der Düsseldorfer Tabelle verbindet und berechnet

Der Mehrbedarf

Alle Kosten, die dauerhaft anfallen und nicht im Grundbedarf enthalten sind. Diese werden anteilig zwischen den Eltern aufgeteilt.

Der notwendige Mehrbedarf

Hierzu zählen Kosten, die für die Betreuung unverzichtbar sind, wie Kitakosten oder notwendige Nachhilfe bei schlechten Schulleistungen.

Der nicht-notwendige Mehrbedarf

Das sind Extras, die rechtlich nicht verpflichtend sind, wie sehr teure Hobbys oder privater Musikunterricht ohne medizinische Indikation.

Der Sonderbedarf

Unvorhergesehene, einmalige Kostenspitzen wie eine unangekündigte Klassenfahrt oder die Erstausstattung bei Geburt des Kindes / dem ersten eigenen Haushalt nach Trennung / bei Umzug in den Haushalt eines Elternteils

Generelle Informationen

Nachfolgend zwei Hinweise zum Kindesunterhalt

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  • Vorauszahlung des Kindesunterhalts

  • Das Kindergeld

Vorauszahlung des Kindesunterhalts

Diese Informationen dienen als Orientierungshilfe von mir für dich und stellen keine Rechtsberatung dar.

Beispiel 2

Du als Vater eines Kindes zahlst monatlich 500,-€ Kindesunterhalt. Du beschließt erneut, das Geld 5 Jahre im Voraus an die Kindesmutter zu zahlen und überweist ihr 5*12*500 = 30.000,-€. Die Kindesmutter verspielt das Geld bzw. die Kindesmutter wird arbeitslos. Das Jugendamt sieht eine Unterversorgung des Kindes und fordert eigenständig den Kindesvater zur Zahlung von Unterhalt auf. Die bereits gezahlten 30.000,-€ spielen keine Rolle mehr, da Dein Kind erneut in der aktuellen Lage „versorgt“ werden muss. Es braucht JETZT Hilfe. Du wird aufgefordert werden, monatlich zu zahlen.

Du solltest eines immer im Hinterkopf behalten: Unterhalt steht rechtlich gesehen immer deinem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil. Es ist Geld, das die tägliche Versorgung deines Kindes im Hier und Jetzt sicherstellt.

Entsprechend kann man Kindesunterhalt auch nicht einfach für die Zukunft vorausbezahlen und das Thema damit abhaken. Das Kind muss jeden Monat aufs Neue versorgt werden. Wenn eine größere Summe einmalig gezahlt wird und dieses Geld später verloren geht, muss für die laufenden Bedürfnisse deines Kindes trotzdem wieder gesorgt werden. Es geht um die Sicherheit deines Kindes – Monat für Monat.

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Beispiel

Du als Vater eines Kindes zahlst monatlich 500,-€ Kindesunterhalt. Du beschließt, das Geld 5 Jahre im Voraus an die Kindesmutter zu zahlen und überweist ihr 5*12*500 = 30.000,-€. Die Kindesmutter investiert das Geld in eine Wohnung. Die Wohnung erleidet einen Schaden und die Mutter muss ausziehen und zusätzlich Miete bezahlen. Diese Miete kann sich die Kindesmutter nicht leisten und fordert Dich, den Kindesvater auf, erneut Kindesunterhalt zu zahlen, da Dein Kind „jetzt“ versorgt werden muss. Ein Familiengericht / das Jugendamt wird diese Aufforderung bestätigen, da Dein Kind „heute“ versorgt werden muss (Essen, Kleidung, Unterkunft). Dein Kind hatte nichts von den 30.000,-€ und braucht in der aktuellen Lage Hilfe.

Das Kindergeld

  • Das Kindergeld (derzeit 2026 ca. 259,-€ pro Kind/Monat) steht jedem Elternteil grundsätzlich mal zu gleichen Teilen zu.

    • Das Kindergeld wird stets nur EINEM Elternteil überwiesen

      • üblicherweise der Kindesmutter, aber das klären die Eltern untereinander

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  • Das Kindergeld wird in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt

    • Aus dem Unterhaltsbedarf entsteht ein Zahlbetrag, der die Hälfte des Unterhalts berücksichtigt

    • Die Düsseldorfer Tabelle enthält dazu auf der letzten Seite im Anhang die sog. Zahlbeträge, bei denen die Hälfte des Kindergeldes berücksichtigt und abgezogen wurde

Keine Rechtsberatung – nur Orientierungshilfe.

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