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Der Mehrbedarf im Kindesunterhalt

Auf dieser Seite geht es um den sogenannten Mehrbedarf beim Kindesunterhalt. Dabei handelt es sich um Kosten, die über den normalen monatlichen Grundbedarf hinausgehen – zum Beispiel für besondere Förderung, Gesundheit oder Betreuung. Ich zeige dir, was beispielweise unter Mehrbedarf fällt, wie er von den Eltern getragen wird und worauf du in der Praxis achten solltest.

Was ist Mehrbedarf

Ein Mehrbedarf im Kindesunterhalt bezeichnet regelmäßige, über den normalen Unterhalt hinausgehende Kosten, die speziell für das Kind anfallen und nicht bereits durch den laufenden Unterhalt (z. B. nach der Düsseldorfer Tabelle) abgedeckt sind.

 

Wesentliche Merkmale von Mehrbedarf

  1. Regelmäßig wiederkehrend:
    Die Kosten fallen dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum an – nicht nur einmalig.

  2. Zusätzlich zum normalen Lebensbedarf:
    Der „normale“ Kindesunterhalt deckt Dinge wie Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit etc. ab.
    Mehrbedarf geht darüber hinaus.

  3. Kindbezogen und notwendig:
    Die Kosten müssen im Interesse des Kindes liegen und sachlich gerechtfertigt sein.

  4. Vorhersehbar:
    Der Bedarf ist planbar (anders als z. B. plötzliche Arztkosten → eher Sonderbedarf).

Abgrenzung zum Sonderbedarf

  • Mehrbedarf → regelmäßig (z. B. monatliche Hortkosten)

  • Sonderbedarf → einmalig und überraschend (z. B. teure Zahnspange nach plötzlicher Diagnose)

Wer zahlt für den Mehrbedarf

Beide Elternteile müssen sich daran beteiligen, anteilig nach ihrem Einkommen (nicht nur der Unterhaltspflichtige allein).

Notwendiger vs. nicht notwendiger Mehrbedarf

Notwendiger Mehrbedarf
Nicht notwendiger Mehrbedarf

Generell wird zwischen einem notwendigen und einem nicht-notwendigen Mehrbedarf unterschieden. An einem notwendigen Mehrbedarf beteiligen sich beide Elternteile. Bei einem nicht notwendigen Mehrbedarf ist es relevant, wie sich die Elternteile diesbezüglich einigen. Hier kann geregelt werden, dass diese Mehrkosten von beiden, in bestimmten Verhältnissen oder nur über bzw. von einem Elternteil getragen werden, der den Wunsch nach diesem Mehraufwand hat. Dabei ist aber einiges zu beachten. 

Der notwendige Mehrbedarf

regelmäßig + notwendig + zusätzlich zum Standardunterhalt

zum notwendigen Mehrbedarf gehören beispielsweise:

  • Fahrtkosten

    • z.B. lange und teure Fahrten zu einer Schule

  • Pädagogisch notwendige Maßnahmen, die über eine übliche Versorgung hinausgehen, z.B.

    • ​•Nachhilfeunterricht

    • •Sonderpädagogik

  • Gesundheitliche Maßnahmen und Aufwände

    • Kranken- und Pflegekosten

    • Kosten infolge medizinischer Betreuung

  • Hortbetreuung

    • sofern beide Elternteile davon profitieren, um arbeiten gehen zu können

Der nicht notwendige Mehrbedarf

verzichtbar, luxuriös oder rein wunschgetrieben

Nicht jeder zusätzliche Aufwand fürs Kind wird automatisch als Mehrbedarf anerkannt. Entscheidend ist, ob er notwendig und angemessen ist. Alles, was eher „nice to have“ ist oder auf persönlichen Vorlieben beruht, zählt in der Regel nicht als notwendiger Mehrbedarf.

Gerichte würden immer prüfen:

  • Ist das objektiv erforderlich?

  • Ist es angemessen im Verhältnis zum Einkommen der Eltern?

  • Gibt es günstigere Alternativen?

Hier sind typische Beispiele:

Freizeit & Hobbys (meist kein Mehrbedarf)

  • Reitunterricht, Tennis, teure Sportvereine

  • Musikunterricht (Klavier, Gitarre etc.) ohne besondere Förderung

  • Mitgliedschaften in exklusiven Clubs
     

Luxus- oder überdurchschnittliche Anschaffungen

  • Markenkleidung oder besonders teure Schuhe

  • High-End-Smartphones oder Spielkonsolen

  • Designer-Schulranzen

Freiwillige Zusatzangebote in Schule/Kita

  • Kosten für Klassenfahrten mit „Luxuscharakter“

  • Zusätzliche kostenpflichtige AGs ohne Notwendigkeit

Privatschule ohne zwingenden Grund

  • Wenn eine öffentliche Schule verfügbar und zumutbar ist
     

Überdurchschnittliche Urlaube

  • Fernreisen oder sehr teure Urlaubsformen
     

Doppelte oder unnötige Ausgaben

  • Zwei identische Ausstattungen (z. B. doppelte teure Fahrräder ohne Grund)

  • Unnötig weite Schulwahl mit hohen Fahrtkosten ohne sachlichen Grund

Umgang mit nicht notwendigen Mehrkosten: Achtung!

Sollte man als Eltern über einen solchen Mehrbedarf „stolpern“ und ein Elternteil lehnt diesen Mehrbedarf ab, ist es ratsam, schriftlich festzuhalten, wer diesen Mehrbedarf „finanziell“ trägt, denn:

Sollte man als Elternteil einem Mehrbedarf durch seine Unterschrift zustimmen (Verträge jeglicher Art), kann man zu diesen zusätzlichen Kosten – und damit zusätzlichen Zahlungen im Kindesunterhalt verpflichtet werden.

  • Hier ist es möglich, zwischen den Elternteilen einen Vertrag aufzusetzen, dass man einen Elternteil von „diesen“ Kosten freistellt (trotz Unterschrift auf einem Vertrag)

  • Dieser Vertrag ist (empfehlenswerterweise vorher!) von beiden Elternteilen durch Unterschrift zu bestätigen

Beispiel

Die Kindesmutter möchte das gemeinsame Kind auf eine Privatschule schicken. Für die Schulanmeldung ist die Unterschrift beider Elternteile - und damit die des Kindesvaters zwingend. Der Kindesvater lehnt diese Schule aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastung ab.

  • Der Weg auf ein Privatgymnasium ist nicht notwendig. Es handelt es sich um einen „nicht notwendigen Mehrbedarf“

  • In einem gemeinsamen Vertrag zwischen den Elternteilen kann festgehalten werden, wer die Mehrkosten (den Mehrbedarf / die Schulkosten) trägt. Die Kindesmutter kann den Kindesvater von allen zusätzlichen Kosten „freistellen“, oder grundsätzlich auch von „allen Schulkosten“.

  • Es ist ratsam, einen derartigen Vertrag schriftlich von einem Anwalt gegenlesen zu lassen

Gerne stelle ich Dir für genau dieses Beispiel ein anwaltlich geprüftes Schreiben im Umgang mit einem nicht-notwendigen Mehrbedarf bereit​

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