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Sonderbedarf beim Kindes-unterhalt?
Sonderbedarf sind unregelmäßige, außergewöhnlich hohe Kosten, die nicht durch die laufenden Unterhaltszahlungen gedeckt werden können. Er entsteht bei besonderen, notwendigen Maßnahmen – vor allem im gesundheitlichen Bereich. Typische Beispiele für Sonderbedarf sind:
- Therapien
- Reha
- kieferorthopädische Behandlungen
- Prozesskostenvorschuss
- Brillenrechnungen
- unerwartete Zahnarztkosten
Sonderbedarf
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Unregelmäßig
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Außergewöhnlich hoch
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Unvorhersehbar
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Nicht aus dem Regelunterhalt zu decken
Ein Sonderbedarf muss dem unterhaltspflichtigen Elternteil gesondert, schriftlich mitgeteilt werden
Er kann auch rückwirkend geltend gemacht werden (max. 1 Jahr)
Einzelfallentscheidungen
kein Sonderbedarf sind
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Klassenfahren, da sie in der Regel vorhersehbar sind und darauf gespart werden kann
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Regelmäßiger Lebensbedarf: Miete, Kleidung, Nahrungsmittel
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