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Sonderbedarf beim Kindes-unterhalt?

Sonderbedarf sind unregelmäßige, außergewöhnlich hohe Kosten, die nicht durch die laufenden Unterhaltszahlungen gedeckt werden können. Er entsteht bei besonderen, notwendigen Maßnahmen – vor allem im gesundheitlichen Bereich. Typische Beispiele für Sonderbedarf sind:

  • Therapien
  • Reha
  • kieferorthopädische Behandlungen
  • Prozesskostenvorschuss
  • Brillenrechnungen
  • unerwartete Zahnarztkosten
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Sonderbedarf

  • Unregelmäßig

  • Außergewöhnlich hoch

  • Unvorhersehbar

  • Nicht aus dem Regelunterhalt zu decken

Ein Sonderbedarf muss dem unterhaltspflichtigen Elternteil gesondert, schriftlich mitgeteilt werden

Er kann auch rückwirkend geltend gemacht werden (max. 1 Jahr)

Einzelfallentscheidungen

kein Sonderbedarf sind

  • Klassenfahren, da sie in der Regel vorhersehbar sind und darauf gespart werden kann

  • Regelmäßiger Lebensbedarf: Miete, Kleidung, Nahrungsmittel

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